Zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada veröffentlichte der DGB folgende Mitteilung, die wir gerne abdrucken:

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab.

In der Erklärung heißt es unter anderem: „Marktzugang für ausländische Unternehmen darf sich nicht nachteilig auf die Beschäftigten auswirken! Daher fordern wir die Regierungen von Kanada und Deutschland auf, das EU-Kanada-Abkommen CETA in seiner derzeitigen Form abzulehnen“ und „darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, CETA zu einem fairen Handelsabkommen zu machen“.

Hier der Wortlaut der Erklärung:

Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden des Canadian Labour Congress (CLC), Hassan Yussuff, und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, zum finalen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA)

Angesichts des Abschlusses der Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Abkommens unterstreichen wir, die Vorsitzenden des CLC und des DGB, erneut unseren Standpunkt, dass Handelsabkommen fair gestaltet sein müssen, um den Menschen beiderseits des Atlantiks zu dienen. Marktzugang für ausländische Unternehmen darf sich nicht nachteilig auf die Beschäftigten auswirken!

Daher fordern wir die Regierungen von Kanada und Deutschland auf:

In seiner jetzigen Form erfüllt CETA nicht eine der genannten Anforderungen. Dies ist umso problematischer, weil CETA als Blaupause für das transatlantische Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) dient.

In unserer Position als Gewerkschaftsvorsitzende kritisieren wir besonders, dass:

 

Diese Intervention des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) kommt für die EU-Kommission zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Sie will den Regierungen am 5. Juli den fertigen CETA-Vertra  zur sogenannten Rechtsförmigkeitsprüfung vorlegen. Bei der wird dann entschieden, nach welchem Verfahren der Vertrag in Kraft tritt und welche Institutionen darüber entscheiden dürfen – also ob die nationalen Parlamente etwas zu sagen haben. Oder nicht.